Gültig für alle Dienste und Produkte der SBS Deutschland GmbH & Co. KG
Stand: 12. Februar 2026 · Version 3.0 · Gültig ab: 12.02.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der SBS Deutschland GmbH & Co. KG, In der Dell 19, 69469 Weinheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim (nachfolgend „Anbieter", „SBS" oder „wir"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie") über die Nutzung sämtlicher von SBS angebotener Software-as-a-Service-Dienste (nachfolgend „SaaS-Dienste" oder „Plattform").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die SaaS-Dienste richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Textform maßgebend.
(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden cloudbasierte SaaS-Dienste zur automatisierten, KI-gestützten Geschäftsprozessverarbeitung über das Internet zur Nutzung bereit. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet (Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB analog) in Verbindung mit Supportleistungen (Dienstvertrag, § 611 BGB).
(2) Die SaaS-Dienste umfassen insbesondere folgende Module, deren konkreter Funktionsumfang sich nach dem gewählten Tarif richtet:
Automatisierte Extraktion, Validierung und Verarbeitung von Rechnungsdokumenten (PDF, JPG, PNG, TIFF, XRechnung, ZUGFeRD) mittels KI; Export in DATEV (SKR03/SKR04), SAP, CSV und Excel; intelligente Kontierungsvorschläge; Zahlungsmanagement mit Skonto-Optimierung; Finance Copilot (Chat-basierte KI-Assistenz); Budget-Dashboard; E-Rechnung 2025 Compliance.
KI-gestützte Analyse von Verträgen (Arbeitsverträge, SaaS-Verträge, NDAs, Mietverträge, Lieferantenverträge); Risikoidentifikation und -bewertung; Vertragsvergleich; Klausel-Bibliothek; Laufzeitmanagement.
KI-basierte Analyse von technischen Dokumenten, Bildern und Videos für Hydrauliksysteme und industrielle Maschinen; Fehlerdiagnose; Wartungsempfehlungen; Videoanalyse mittels multimodaler KI.
Zentrales Enterprise-Dashboard zur Verwaltung und Verknüpfung aller SaaS-Module; Workflow-Automatisierung; Webhook-Integration; Benachrichtigungssystem (Slack, E-Mail); Audit-Logging; Benutzerverwaltung mit RBAC (Role-Based Access Control).
KI-gestützter Workflow zur fotografischen Erfassung defekter Bauteile mit automatischer Identifikation, Garantieprüfung und Beschaffungsempfehlung.
(3) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste. Ergänzende Leistungen (z. B. individuelle Integrationen, Consulting, Schulungen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die SaaS-Dienste kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vorab informiert.
(1) Die Darstellung der SaaS-Dienste auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertrag kommt durch folgende Schritte zustande:
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die bei der Registrierung und während der Vertragslaufzeit angegebenen Daten (insbesondere Firma, Anschrift, Umsatzsteuer-ID, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse) vollständig und korrekt sind. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden per E-Mail zugänglich gemacht. Die jeweils aktuellen AGB sind jederzeit auf der Website des Anbieters einsehbar.
(5) Die Registrierung steht ausschließlich volljährigen, geschäftsfähigen natürlichen Personen offen, die im Namen und auf Rechnung eines Unternehmens handeln. Der Kunde gewährleistet, dass die registrierende Person vertretungsberechtigt ist.
(1) Der Anbieter kann dem Kunden einen unentgeltlichen Testzeitraum einräumen. Dauer und Umfang des Testzeitraums ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Während des Testzeitraums stellt der Anbieter die SaaS-Dienste im vereinbarten Umfang bereit. Eine Verfügbarkeitsgarantie (SLA) gilt während des Testzeitraums nicht. Die Haftung des Anbieters ist während des Testzeitraums auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Geht der Testzeitraum nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über, werden sämtliche Kundendaten innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Testzeitraums gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und erhält die Möglichkeit, seine Daten vorher zu exportieren.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der SaaS-Dienste im Rahmen des vereinbarten Tarifs ein. Das Nutzungsrecht ist auf die im Tarif definierte Anzahl an Nutzern, Dokumenten und Funktionsumfang beschränkt.
(2) Dem Kunden ist es untersagt:
(3) An den Kundendaten verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer das Recht ein, die Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verarbeiten.
(4) Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen. Es gilt das Prinzip der Zero Data Retention bei externen KI-Anbietern.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, API-Schlüssel) geheim zu halten, vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos vorliegen.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der hochgeladenen Kundendaten. Er gewährleistet, dass die Verarbeitung der hochgeladenen Dokumente und Daten nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzer über die geltenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen informiert sind und diese einhalten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu den SaaS-Diensten zu sichern (insbesondere aktuelle Browser, sichere Passwörter, ggf. Mehrfaktor-Authentifizierung).
(5) Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten außerhalb der SaaS-Dienste. Obgleich der Anbieter Backups der Plattformdaten durchführt, empfiehlt der Anbieter dem Kunden, regelmäßige eigene Datensicherungen über die Export-Funktionen vorzunehmen.
(6) Der Kunde unterlässt jegliche Handlungen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der SaaS-Dienste gefährden könnten, insbesondere das Einschleusen von Schadcode, die Durchführung von Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters sowie übermäßige Serverbelastungen.
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99,5 % im Jahresmittel an, gemessen am Kalendermonat (24/7-Betrieb). Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:
Verfügbarkeit (%) = ((Gesamtminuten im Monat − Ausfallminuten) / Gesamtminuten im Monat) × 100
(2) Hiervon ausgenommen sind:
(3) Im Falle einer Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift gemäß der folgenden Staffelung, sofern er den Ausfall innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende in Textform reklamiert:
| Monatliche Verfügbarkeit | Gutschrift (% der Monatsgebühr) |
|---|---|
| 99,0 % – 99,49 % | 5 % |
| 95,0 % – 98,99 % | 10 % |
| 90,0 % – 94,99 % | 25 % |
| unter 90,0 % | 50 % |
(4) Die Gutschrift stellt den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für Verfügbarkeitsmängel dar, es sei denn, der Ausfall beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. Weitergehende Ansprüche gemäß § 17 bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter erbringt technischen Support gemäß dem vereinbarten Tarif. Support-Anfragen können per E-Mail an support@sbsdeutschland.com gerichtet werden.
(2) Die Standard-Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters (Baden-Württemberg). Erweiterte Supportzeiten können gesondert vereinbart werden.
(3) Der Anbieter klassifiziert Support-Anfragen nach Prioritäten:
| Priorität | Definition | Reaktionszeit (Standard) |
|---|---|---|
| Kritisch | Totalausfall, kein Workaround | 4 Geschäftsstunden |
| Hoch | Wesentliche Funktionseinschränkung | 8 Geschäftsstunden |
| Normal | Eingeschränkte Funktion mit Workaround | 2 Geschäftstage |
| Niedrig | Wünsche, Fragen, kosmetische Fehler | 5 Geschäftstage |
(4) Reaktionszeiten bezeichnen die Zeitspanne bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung, nicht die Lösungszeit. Abweichende SLA-Vereinbarungen sind im Enterprise-Tarif möglich.
(5) Der Anbieter stellt Updates, Patches und Sicherheitsaktualisierungen nach eigenem Ermessen bereit. Sicherheitskritische Updates werden priorisiert und, soweit möglich, ohne Ausfallzeit eingespielt.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste auf sbsdeutschland.com/preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung gewährt der Anbieter einen Rabatt gemäß der Preisliste.
(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise per:
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu erheben.
(5) Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit einer Nachfrist von 7 Tagen den Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten vorübergehend zu sperren, bis die ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Sperrung fort.
(6) Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(7) Der Anbieter erstellt ordnungsgemäße Rechnungen gemäß § 14 UStG und übermittelt diese in elektronischer Form (PDF per E-Mail oder über das Kundenportal).
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die SaaS-Dienste mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform (E-Mail an die hinterlegte Adresse).
(2) Preisanpassungen treten jeweils zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode in Kraft und gelten nicht für die laufende, bereits bezahlte Abrechnungsperiode.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung und nutzt die Dienste über den Stichtag hinaus, gelten die angepassten Preise als vereinbart.
Transparenzhinweis gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / EU AI Act): Die SaaS-Dienste des Anbieters nutzen Systeme der Künstlichen Intelligenz. Der Anbieter stellt die nachfolgenden Informationen bereit, um den Transparenzpflichten der KI-Verordnung nachzukommen.
| KI-System | Anbieter | Einsatzzweck | Risikostufe (KI-VO) |
|---|---|---|---|
| GPT-4o / GPT-4.1 | OpenAI, Inc. (USA) | Dokumentenextraktion, Finance Copilot, Vertragsanalyse | Geringes Risiko |
| Claude Sonnet 4.5 | Anthropic PBC (USA) | Dokumentenanalyse, Plausibilitätsprüfung | Geringes Risiko |
| Gemini 1.5 Pro | Google Cloud (EU Frankfurt) | Video-/Bildanalyse (HydraulikDoc AI) | Geringes Risiko |
Wichtig: Sämtliche KI-Ergebnisse (Kontierungsvorschläge, Vertragsanalysen, Diagnosen, Wartungsempfehlungen) sind maschinell erzeugte Vorschläge und keine rechts-, steuer- oder fachverbindlichen Aussagen. Die endgültige Bewertung und Entscheidung obliegt stets dem Kunden. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.
(1) Der Anbieter stellt sicher, dass alle KI-generierten Inhalte in der Benutzeroberfläche als solche gekennzeichnet sind (Art. 50 Abs. 2 KI-VO).
(2) Die eingesetzten KI-Systeme fallen nicht unter die Definition von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Anhang III der KI-Verordnung und unterliegen daher nicht den verschärften Anforderungen der Art. 8–15 KI-VO.
(3) Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur Verbesserung von KI-Modellen. Es gilt das Prinzip der Zero Data Retention bei den externen KI-Dienstleistern (kein Logging, kein Training durch OpenAI, Anthropic oder Google mit Kundendaten).
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß Art. 4 KI-VO zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz bei seinen Mitarbeitern, die an der Entwicklung und Bereitstellung der KI-Funktionen beteiligt sind.
(5) Der Anbieter überwacht die eingesetzten KI-Systeme fortlaufend auf Genauigkeit, Robustheit und mögliche Verzerrungen (Bias). Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Änderungen an den eingesetzten KI-Modellen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die KI-Ergebnisse vor Übernahme auf Plausibilität zu prüfen und keine kritischen Geschäftsentscheidungen ausschließlich auf Basis von KI-Ergebnissen zu treffen, ohne eine menschliche Überprüfung durchzuführen (Human-in-the-Loop-Prinzip).
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie die KI-Verordnung (EU) 2024/1689.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.
(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der SaaS-Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen (vgl. § 14).
(4) Alle Kundendaten werden auf Servern in der Europäischen Union (Standort Frankfurt am Main, Deutschland) verarbeitet und gespeichert. Eine dauerhafte Speicherung außerhalb der EU findet nicht statt.
(5) Der Anbieter implementiert und unterhält dem Stand der Technik entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO, um den Schutz der Kundendaten zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere: TLS-1.3-Verschlüsselung, AES-256-Verschlüsselung ruhender Daten, Role-Based Access Control (RBAC), Audit-Logging, regelmäßige Backups, Intrusion Detection und Firewalls.
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser wird dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Der AVV regelt insbesondere:
(3) Der Anbieter setzt derzeit folgende Unterauftragsverarbeiter ein: DigitalOcean (Hosting, Frankfurt), OpenAI (KI-Verarbeitung), Anthropic (KI-Verarbeitung), Google Cloud (KI-Verarbeitung, Frankfurt), Stripe (Zahlungsabwicklung), Resend (E-Mail-Versand). Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird im AVV geführt.
(4) Der Anbieter informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen der Unterauftragsverarbeiter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen. Der Kunde hat das Recht, gegen den Einsatz neuer Unterauftragsverarbeiter innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung begründet Einspruch zu erheben. Können sich die Parteien nicht auf eine Lösung einigen, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
(1) Sämtliche Rechte an den SaaS-Diensten, einschließlich der Software, des Designs, der Algorithmen, der Datenbanken, der Dokumentation und der Marken, verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Vertrag begründet keine Eigentumsübertragung.
(2) An den Kundendaten und den daraus abgeleiteten KI-Ergebnissen verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden. Der Anbieter erhebt keine Rechte an den Kundendaten oder den für den Kunden generierten KI-Ergebnissen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten (z. B. Anzahl verarbeiteter Dokumente, Verarbeitungszeiten, Fehlerquoten) zur Verbesserung der SaaS-Dienste und für statistische Zwecke zu verwenden, sofern kein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Kundendaten möglich ist.
(4) Der Kunde gewährt dem Anbieter das Recht, den Kunden in einer allgemeinen Referenzliste (z. B. Logo auf der Website) aufzuführen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem in Textform. Ein darüber hinausgehender Verweis (z. B. Case Study) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die SaaS-Dienste im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung dokumentierten Spezifikationen entsprechen. Unerhebliche Abweichungen, die die Tauglichkeit der SaaS-Dienste für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels an (Mängelrüge). Der Anbieter wird Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben.
(3) Schlägt die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel drei Nachbesserungsversuche oder 30 Tage) fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungsrechte und, bei erheblichen Mängeln, das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Erkennbarkeit des Mangels, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Höhe nach auf den Gesamtbetrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Vergütung begrenzt (Haftungscap). Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit dieser bei pflichtgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre), Betriebsunterbrechung und Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder aus einer zugesicherten Eigenschaft bleibt unberührt.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-Ergebnisse (vgl. § 12). Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung und Anwendung der KI-Ergebnisse.
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der SaaS-Dienste durch den Kunden oder seine Nutzer oder aufgrund von Kundendaten erhoben werden, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Dies umfasst die Übernahme angemessener Kosten der Rechtsverteidigung (Anwaltskosten auf Basis der gesetzlichen Gebühren).
(2) Der Anbieter stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die SaaS-Dienste selbst (ohne Berücksichtigung der Kundendaten) beruhen, soweit der Anbieter die Verletzung verschuldet hat.
(3) Im Falle einer Inanspruchnahme informiert die freigestellte Partei die freistellende Partei unverzüglich und ermöglicht ihr, die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche zu übernehmen.
(1) Mindestlaufzeit: Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen (1) Monat. Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate.
(2) Automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um die jeweils gewählte Abrechnungsperiode (1 Monat bei monatlicher, 12 Monate bei jährlicher Abrechnung), sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
(3) Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen. Bei Jahresverträgen muss die Kündigung spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit zugehen.
(4) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(5) Form: Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an info@sbsdeutschland.com ist ausreichend) oder kann über die Kontoverwaltung auf der Plattform erfolgen.
(6) Bereits erbrachte Zahlungen für die laufende Abrechnungsperiode werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden nicht erstattet. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund erfolgt eine anteilige Rückerstattung.
(1) Nach wirksamer Vertragsbeendigung stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb von 30 Tagen eine Exportmöglichkeit für sämtliche Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV, JSON, PDF) bereit. Der Kunde wird rechtzeitig vor Ablauf der Frist per E-Mail erinnert.
(2) Nach Ablauf der 30-tägigen Exportfrist ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Kundendaten unwiderruflich zu löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB, GoBD) einer früheren Löschung entgegenstehen. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
(3) Der Anbieter bestätigt dem Kunden auf Verlangen die vollständige Löschung der Kundendaten in Textform.
(4) Die Nutzungsrechte des Kunden an den SaaS-Diensten erlöschen mit Wirksamkeit der Vertragsbeendigung. Bereits generierte und exportierte KI-Ergebnisse verbleiben beim Kunden.
(5) Die §§ 12, 13, 14, 15, 17, 18 und 21 gelten über das Vertragsende hinaus fort.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Vertragsdauer und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Vertragsbeendigung fort.
(4) Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) werden zusätzlich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes geschützt.
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Kriege, Terrorakte, Embargos, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, DDoS-Attacken und vergleichbare Cyberangriffe großen Ausmaßes, Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung) sowie Ausfälle wesentlicher Zulieferer oder Drittanbieter.
(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hinderungsgrundes zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zur Beseitigung oder Milderung der Auswirkungen zu unternehmen.
(3) Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Marktbedingungen oder der technischen Rahmenbedingungen.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) mitgeteilt. Die geänderten Bestimmungen werden hervorgehoben dargestellt.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform und nutzt die SaaS-Dienste nach Ablauf der Widerspruchsfrist weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung der Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hin.
(4) Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die SaaS-Dienste kontinuierlich weiterzuentwickeln. Funktionale Erweiterungen und Verbesserungen gelten nicht als Änderung. Bei der Einstellung einzelner Funktionen oder Module informiert der Anbieter den Kunden mit einer Frist von mindestens 90 Tagen und bietet, soweit möglich, funktionale Alternativen an.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienste und darin verarbeitete Daten unter Einhaltung aller anwendbaren Export- und Reexportkontrollgesetze, Handelsembargos und Sanktionsvorschriften zu nutzen, insbesondere der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Kunde versichert, dass weder er noch seine Nutzer auf einer Sanktionsliste geführt werden und die SaaS-Dienste nicht in oder zugunsten von Ländern, Regionen, Personen oder Organisationen genutzt werden, gegen die Sanktionen oder Embargos verhängt sind.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Textformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB), einschließlich dieser Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten oder übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder eines Unternehmensverkaufs auf einen Nachfolger zu übertragen, sofern dieser die Vertragspflichten in vergleichbarem Umfang erfüllen kann.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
(6) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen bestehen, ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung maßgebend.
(7) Streitbeilegung: Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
SBS Deutschland GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Luis Schenk
In der Dell 19, 69469 Weinheim, Deutschland
Telefon: +49 (0) 6201 24469
E-Mail: info@sbsdeutschland.com
Internet: www.sbsdeutschland.com
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim
Hinweis: Diese AGB wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und bilden die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen der SBS Deutschland GmbH & Co. KG. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@sbsdeutschland.com.
Versionshistorie: v1.0 (November 2024) · v2.0 (November 2025) · v3.0 (12. Februar 2026, aktuelle Fassung)